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Feuerlöscher
Obwohl Feuerlöscher
nach den heute
gültigen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften für Privathaushalte
grundsätzlich nicht mehr vorgeschrieben sind, sollte in jedem Haushalt
ein
funktionsfähiger Löscher vorhanden sein. Mit einem Feuerlöscher lassen
sich
Brände im Entstehungsstadium wirksam bekämpfen und so die
Brandausbreitung und
Großschäden verhindern.

Für
Gewerbebetriebe und Sonderbauten gelten die Regeln für die Ausrüstung
von
Arbeitsstätten mit Feuerlöschern des Hauptverbandes der gewerblichen
Berufsgenossenschaft sowie entsprechende Sonderbauvorschriften (z.B.
Gaststättenverordnung).
Welche
Löscher soll man einsetzen?
Feuerlöscher
unterscheiden sich durch die Art des Löschmittels, das sie enthalten.
Ein
falsches Löschmittel kann einen Brand schlagartig um ein Vielfaches
vergrößern. Löschen Sie beispielsweise einen Fettbrand niemals mit
Wasser!
Die
Brandklasseneinteilung hilft bei der Auswahl des richtigen Löschmittels.
| Klasse
A |
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Brände
fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, mit Glutbildung,
z.B. Holz Papier, Stroh, Kohle, Textilien, Autoreifen
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| Klasse
B |
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Brände von
flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen, z.B. Benzin, Öle, Fette,
Harze, Teer, Wachse, Alkohole, Kunststoffe
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| Klasse
C |
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Brände von
Gasen, z.B. Methan, Propan, Wasserstoff, Acetylen, Stadtgas
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| Klasse
D |
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Brände von
Metallen, z.B. Aluminium, Magnesium, Natrium, Lithium, Kalium oder
deren Legierungen
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Feuerlöscher
enthalten oft Löschmittel,
die für mehrere Brandklassen gleichzeitig geeignet sind. Für
Privathaushalte empfiehlt sich grundsätzlich der Einsatz von
ABC-Pulverlöschern. Das Löschmittel ist dabei gesundheitlich
unbedenklich.
Seine chemische Zusammensetzung ähnelt sehr stark dem von Backpulver.
Die
Normung der Feuerlöscher sieht eine Prüfung alle zwei Jahre vor. Nur so
lässt
sich die Funktionsfähigkeit sicherstellen. Diese Regelung gilt für
Aufladelöscher, bei denen sich das Treibgas in einem eigenen Behälter
befindet
und erst bei Auslösung in den Löschmitteltank strömt. Vorsicht bei
älteren
Dauerdrucklöschern, bei denen sich das Löschmittel und Treibgas in
einem
einzigen Behälter befinden. Diese Behälter müssen nach der
Druckbehälterverordnung zusätzlich zu den genannten Prüfterminen alle
zehn
Jahre durch Sachverständige (z.B. TÜV) geprüft werden.
Um
Brände in der Entstehungsphase wirkungsvoll zu bekämpfen, sollten
Feuerlöscher an Rettungswegen, also in Treppenhäusern und in der Nähe
von
Ein-/Ausgängen verfügbar sein. Weitere wichtige Standorte sind
Gefahrenschwerpunkte wie Garage, Küche, Hobbyraum und Heizungskeller.
Die
Montage in Griffhöhe von 80 bis 120 cm hat sich als sinnvoll erwiesen.
Für
Löschgeräte, die im Brandfall zum Einsatzgekommen sind, übernehmen die
Versicherungen die Kosten für neue Füllungen bzw. Ersatz.
In
Deutschland dürfen nur amtlich zugelassene Feuerlöscher gemäß DIN EN 3
verkauft werden. Die Zulassung von Feuerlöschern erfolgt auf Grundlage
amtlicher Typ-Prüfungen. Die in Deutschland amtlich zugelassenen
Feuerlöscher
verfügen über eine hohe Funktionssicherheit und Zuverlässigkeit, die
Einhaltung relevanter Gesetze und Vorschriften wurde in der amtlichen
Prüfung
nachgewiesen.
Feuer richtig
löschen
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Das Feuer
mit dem Wind angreifen. |
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Flächenbrände
von vorne und unten ablöschen. |
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Tropf- und
Fließbrände von oben bekämpfen. |
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Mehrere
Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen. |
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An der
Brandstelle auf Wiederentzündung achten. |
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Gebrauchte
Feuerlöscher wieder füllen lassen. |
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